• Der Mieter hat das Wohnmobil mit leerem Abwassertank und leerer Toilette zurückzugeben.
  • Das Wohnmobil ist vollgetankt wieder abzugeben.
  • Der Mieter hat das Wohnmobil zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
    Bei Nichteinhaltung werden Schadensersatzansprüche sowie Mietausfall gegen den Mieter geltend gemacht.
  • Der Mieter ist nicht berechtigt Schäden beseitigen zu lassen ohne mit dem Vermieter hierüber Absprache zu halten
  • Der Mieter verpflichtet sich Mängel am Mietobjekt dem Vermieter zu melden.
  • Ein Mietmangel besteht nur wenn das Mietobjekt nicht mehr fahrtüchtig bzw. nicht mehr Verkehrssicher ist und nicht durch Nachlässigkeit z.B. Fehlbedienung des Mieters verursacht wurden ist.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil mit Sorgfalt zu behandeln und allen Warnhinweisen Folge zu leisten.
    Bei Schäden die durch Nichteinhaltung oder Fehlbedienung entstehen haftet der Mieter im vollem Umfang.
  • Das Rauchen und mitführen von Tieren ist im Wohnmobil nicht gestattet.
    Bei Nichteinhaltung oder Missachtung werden 500,00 € für eine Sonderreinigung veranschlagt.
  • Mängel am und im Fahrzeug die die Fahrtüchtigkeit bzw. Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen sind keine Mietmängel.
  • Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Schäden die durch:
    –  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
    –  Fahruntüchtigkeit durch z.B. Alkohol, Drogen und Medikamente usw. verursacht werden.
  • In der Servicepauschale von 200,00€ ist die Übergabe / Rückgabe sowie eine Gasflasche, Toilettenpapier und Chemie für die Toilette enthalten.
  • Die Kaution für das Wohnmobil beträgt 500,00 €.
  • Das Mindestalter beträgt 23 Jahre
  • Die Selbstbeteiligung beträgt 1200,00 € bei Schäden die durch den Mieter entstanden sind.